Pflegegrad 5 bietet ab 2025 maximale Unterstützung für schwerstpflegebedürftige Menschen. Erfahren Sie alles zu Leistungen, Pflegegeld, Kurzzeitpflege & Vitalknopf-Notrufsystemen.
Pflegegrad 5 ist der höchste Pflegegrad im deutschen Pflegesystem und kennzeichnet Personen mit schwersten Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit. Betroffene haben nicht nur einen umfassenden Unterstützungsbedarf im Alltag, sondern benötigen häufig auch intensive medizinische Betreuung. Mit dem Jahresbeginn 2025 treten neue gesetzliche Regelungen in Kraft, die Menschen mit Pflegegrad 5 noch gezielter unterstützen sollen.
- In diesem Beitrag erfahren Sie:
- Wer Anspruch auf Pflegegrad 5 hat
- Welche finanziellen Leistungen und Sachleistungen ab 2025 zur Verfügung stehen
- Wie ein Hausnotrufsystem wie Vitalknopf die Sicherheit im Alltag erhöht
Voraussetzungen für Pflegegrad 5
Um Pflegegrad 5 zu erhalten, müssen schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit sowie ein besonderer pflegerischer Bedarf vorliegen. Bei der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst oder durch Medicproof (für Privatversicherte) wird ein Punktesystem angewendet. Ab 90 von 100 Punkten gilt der Pflegebedarf als maximal, und es erfolgt die Einstufung in Pflegegrad 5.
Typische Voraussetzungen:
- Fortgeschrittene Demenz
- Schwere neurologische Erkrankungen
- Komplexe Multimorbidität
- Dauerhafte Immobilität
- Notwendigkeit spezieller pflegerischer Maßnahmen (z. B. Beatmung, Lagerung, parenterale Ernährung)
Leistungen bei häuslicher Pflege (ab 2025)
Personen mit Pflegegrad 5, die zu Hause gepflegt werden, erhalten ab 2025 umfangreiche Leistungen der Pflegeversicherung. Dazu gehören:
🟢 Pflegegeld
Wenn Angehörige, Freunde oder ehrenamtliche Helfer die Pflege übernehmen, zahlt die Pflegekasse ab 2025 990 € pro Monat als Pflegegeld.
🟢 Pflegesachleistungen
Wird ein professioneller ambulanter Pflegedienst beauftragt, stehen monatlich bis zu 2.299 € zur Verfügung. Dies deckt:
- Körperpflege
- Mobilitätsunterstützung
- Medikamentengabe
- Wundversorgung
- Soziale Betreuung
🟢 Kombinationsleistungen
Auch im Pflegegrad 5 ist es möglich, Pflegegeld und Pflegesachleistungen zu kombinieren – eine Lösung, die besonders dann sinnvoll ist, wenn sich Angehörige und Pflegedienst die Aufgaben teilen.
Weitere finanzielle Leistungen ab 2025
🟢 Entlastungsbetrag
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 5 erhalten wie alle anderen Pflegegrade zusätzlich einen monatlichen Entlastungsbetrag von 131 €. Dieser darf für:
- Alltagsbegleitung
- Haushaltshilfen
- Betreuung von Menschen mit Demenz
- Begleitung zu Arztbesuchen
verwendet werden.
🟢 Verhinderungs- und Kurzzeitpflege
Pflegepersonen benötigen Erholung – darum stehen ab Juli 2025 bis zu 3.539 € jährlich für temporäre Pflegevertretung zur Verfügung:
- Verhinderungspflege: Ersatzpflege durch andere Angehörige oder Pflegedienste bei Krankheit oder Urlaub
- Kurzzeitpflege: Vorübergehende stationäre Pflege z. B. nach einem Krankenhausaufenthalt
Beide Leistungen lassen sich flexibel kombinieren.
Sachleistungen & Wohnraumanpassung
🟢 Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
Monatlich können bis zu 42 € für Hilfsmittel wie Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen, Schutzschürzen oder Desinfektionsmittel bezogen werden.
🟢 Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
Bei Pflegegrad 5 sind Umbauten im Zuhause häufig notwendig. Die Pflegekasse fördert diese mit bis zu 4.180 € pro Maßnahme, z. B.:
- Türverbreiterung
- Treppenlift
- Haltegriffe
- Ebenerdige Dusche
- Umbau des Badezimmers
Sicherheit im Alltag: Hausnotrufsysteme mit Vitalknopf
Menschen mit Pflegegrad 5 benötigen ein Höchstmaß an Sicherheit – auch im eigenen Zuhause. Ein Hausnotrufsystem stellt sicher, dass in Notfällen schnell Hilfe gerufen werden kann.
Die Pflegeversicherung übernimmt für ein zertifiziertes Notrufsystem monatlich 25,50 €.
- Warum Vitalknopf die ideale Lösung für Pflegegrad 5 ist:
✅ Einfache Notrufauslösung – auch mit eingeschränkter Mobilität - ✅ Hohe Reichweite und zuverlässige Technik
- ✅ 24-Stunden-Anbindung an die Notrufzentrale
- ✅ Mobile Varianten für unterwegs
- ✅ Persönliche Einweisung durch unser Team
- ✅ Direkte Abrechnung mit der Pflegekasse
Typische Notfälle wie Stürze, Atemnot oder plötzliche Desorientierung können so schnell erkannt und medizinisch behandelt werden – ein enormer Sicherheitsgewinn für Betroffene und Angehörige.
Fazit: Pflegegrad 5 – bestmögliche Unterstützung für schwerstpflegebedürftige Menschen
Pflegegrad 5 steht für maximale Versorgung: Er ermöglicht eine würdevolle und gut abgesicherte Pflege – zu Hause, teilstationär oder stationär. Die finanziellen Leistungen, Sachleistungen und Unterstützungsangebote lassen sich flexibel kombinieren und helfen sowohl Betroffenen als auch Pflegepersonen.
Ein Hausnotrufsystem wie Vitalknopf bietet eine wertvolle Ergänzung. Es stärkt die Selbstbestimmung, entlastet Angehörige und sorgt im Notfall für schnelle Reaktionen – ganz ohne ständige Überwachung.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ) zu Pflegegrad 5
🟢 Was bedeutet Pflegegrad 5?
Pflegegrad 5 ist die höchste Stufe im deutschen Pflegesystem und gilt für Menschen mit schwersten Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit sowie einem besonders hohen Bedarf an pflegerischer und medizinischer Unterstützung. Er wird vergeben, wenn bei der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst mindestens 90 Punkte erreicht werden.
🟢 Wer hat Anspruch auf Pflegegrad 5?
Anspruch auf Pflegegrad 5 haben Menschen, die aufgrund körperlicher, kognitiver oder psychischer Einschränkungen dauerhaft auf umfassende Hilfe angewiesen sind. Häufige Ursachen sind fortgeschrittene Demenz, schwere neurologische Erkrankungen, Multimorbidität oder völlige Immobilität.
🟢 Welche finanziellen Leistungen erhält man mit Pflegegrad 5?
Ab dem 1. Januar 2025 stehen folgende Leistungen zur Verfügung:
- Pflegegeld: 990 € pro Monat
- Pflegesachleistungen: bis zu 2.299 € pro Monat
- Entlastungsbetrag: 131 € monatlich
- Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: bis zu 3.539 € jährlich
- Pflegehilfsmittel: bis zu 42 € monatlich
- Wohnraumanpassung: bis zu 4.180 € pro Maßnahme
- Hausnotrufsystem: 25,50 € monatlich
🟢 Kann Pflegegrad 5 auch zu Hause genutzt werden?
Ja. Auch mit Pflegegrad 5 kann die Pflege im häuslichen Umfeld erfolgen – entweder durch Angehörige oder mit Unterstützung eines Pflegedienstes. Die Leistungen der Pflegeversicherung können flexibel kombiniert werden, um eine bestmögliche Versorgung zu ermöglichen.
🟢 Was ist bei Pflegegrad 5 besser – Pflege zu Hause oder im Heim?
Das hängt von der individuellen Situation ab. Die häusliche Pflege bietet mehr Selbstbestimmung und Vertrautheit, erfordert jedoch viel Organisation. Die stationäre Pflege entlastet Angehörige und bietet rund-um-die-Uhr-Betreuung. In vielen Fällen ist eine Kombination sinnvoll – z. B. Kurzzeitpflege nach Klinikaufenthalten.
🟢 Wird ein Hausnotrufsystem von der Pflegekasse übernommen?
Ja, bei Vorliegen von Pflegegrad 5 zahlt die Pflegekasse monatlich 25,50 € für ein anerkanntes Hausnotrufsystem. Dieses muss zertifiziert sein und bestimmte Anforderungen erfüllen. Vitalknopf bietet passende Systeme mit einfacher Bedienung, hoher Reichweite und 24-Stunden-Notrufanbindung – ideal für stark pflegebedürftige Menschen.
🟢 Wie beantragt man Pflegegrad 5?
Der Antrag auf einen Pflegegrad erfolgt bei der Pflegekasse der Krankenkasse. Danach wird ein Gutachten durch den Medizinischen Dienst (gesetzlich Versicherte) oder Medicproof (Privatversicherte) erstellt. In diesem wird die Selbstständigkeit der betroffenen Person in sechs Bereichen bewertet. Ab 90 Punkten erfolgt die Einstufung in Pflegegrad 5.
🟢 Wie kann ich ein Hausnotrufsystem von Vitalknopf erhalten?
Sie können direkt mit dem Vitalknopf-Team Kontakt aufnehmen. Die Beratung ist kostenlos und unverbindlich. Wir helfen bei der Antragstellung, liefern das passende System, erklären die Bedienung und rechnen auf Wunsch direkt mit der Pflegekasse ab.
📞 Telefon: 040 / 34 99 99 920
📧 E-Mail: info@vitalknopf.de
🌐 Webseite: www.vitalknopf.de
Die genannten Leistungen und Beträge basieren auf dem Stand 2025 und können sich ändern. Für aktuelle und individuelle Auskünfte empfehlen wir die Kontaktaufnahme mit Ihrer Pflegekasse oder einem Beratungsdienst.
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