Pflegegrad 4 wird Personen mit schwersten Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit zuerkannt. Betroffene sind rund um die Uhr auf umfassende Unterstützung angewiesen, sei es durch Angehörige, ambulante Pflegedienste oder stationäre Pflegeeinrichtungen. Die Pflegeversicherung stellt ab 2025 zahlreiche Leistungen bereit, um pflegebedürftigen Menschen und ihren Angehörigen ein würdevolles und möglichst selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.
Voraussetzungen für Pflegegrad 4
Pflegegrad 4 erfordert eine sehr hohe Punktzahl im Begutachtungsverfahren – in der Regel zwischen 70 und unter 90 Punkten. Das bedeutet, dass die betroffene Person bei nahezu allen Alltagsaktivitäten wie Körperpflege, Mobilität, Ernährung oder Orientierung auf regelmäßige Hilfe angewiesen ist. Die Einstufung erfolgt auf Antrag bei der Pflegekasse nach einer Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (gesetzlich Versicherte) oder Medicproof (privat Versicherte).
Leistungen bei häuslicher Pflege
- Pflegegeld:
Wird die Pflege durch Angehörige oder nicht-professionelle Helfer übernommen, erhalten Pflegebedürftige monatlich 800 Euro Pflegegeld. Diese Leistung würdigt den Einsatz der Pflegeperson und hilft, einen Teil der Kosten zu decken. - Pflegesachleistungen:
Bei Betreuung durch einen ambulanten Pflegedienst besteht Anspruch auf bis zu 1.859 Euro monatlich für Sachleistungen. Dazu zählen Unterstützung bei Körperpflege, Nahrungsaufnahme, Mobilität oder Medikamentengabe. - Kombinationsleistung:
Werden Angehörige und ein professioneller Pflegedienst genutzt, können beide Leistungen anteilig kombiniert werden.
Zusätzliche finanzielle Leistungen
- Entlastungsbetrag:
Alle Pflegebedürftigen erhalten einen monatlichen Entlastungsbetrag von 131 Euro. Dieser kann für Haushaltshilfen, Einkaufsdienste, Betreuung durch Alltagsbegleiter oder andere Unterstützungsangebote genutzt werden. - Verhinderungs- und Kurzzeitpflege:
Für Pflegepersonen, die eine Auszeit benötigen, gibt es:- Verhinderungspflege: Bis zu 1.685 Euro jährlich
- Kurzzeitpflege: Bis zu 1.854 Euro jährlich
- Ab 1. Juli 2025 werden beide Leistungen in ein gemeinsames Jahresbudget von bis zu 3.539 Euro überführt – flexibel nutzbar.
Sachleistungen und Wohnraumanpassung
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch:
Monatlich können bis zu 42 Euro für Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen oder Mundschutz erstattet werden. - Wohnraumanpassung:
Für Maßnahmen wie den Einbau einer bodengleichen Dusche, Haltegriffe im Bad oder die Verbreiterung von Türrahmen stellt die Pflegekasse bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme bereit.
Hausnotrufsystem – Sicherheit durch Vitalknopf
Gerade bei Pflegegrad 4 besteht ein erhöhtes Risiko für Notfälle im häuslichen Umfeld. Ein Hausnotrufsystem ist oft lebensrettend. Die Pflegekasse gewährt hierfür einen monatlichen Zuschuss von 25,50 Euro.
Vitalknopf bietet zuverlässige Notrufsysteme, speziell auf Menschen mit hohem Pflegebedarf zugeschnitten:
- Einfache Bedienung und große Reichweite
- 24-Stunden-Verbindung zur Notrufzentrale
- Persönliche Einweisung vor Ort
- Wartung und direkter Kontakt bei technischen Fragen
- Abrechnung direkt mit der Pflegekasse
Mit dem Vitalknopf-System erhalten Pflegebedürftige schnelle Hilfe per Knopfdruck – bei Stürzen, plötzlichem Unwohlsein oder Orientierungslosigkeit.
Fazit: Pflegegrad 4 – bestmögliche Versorgung und Sicherheit
Pflegegrad 4 bringt ein umfangreiches Leistungspaket mit sich, das auf die Bedürfnisse von Menschen mit besonders hohem Pflegebedarf zugeschnitten ist. Pflegegeld, Pflegesachleistungen und ergänzende Hilfen ermöglichen eine optimale Versorgung – oft mit Unterstützung durch Angehörige oder Pflegedienste. Ein Hausnotrufsystem wie Vitalknopf erhöht die Sicherheit, gibt Pflegebedürftigen ein Stück Selbstständigkeit zurück und entlastet Angehörige im Alltag.
Warum Vitalknopf?
✅ Persönliche Beratung – individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt
✅ Komplette Antragsabwicklung bei der Pflegekasse
✅ Schnelle & unkomplizierte Einrichtung bei Ihnen zu Hause
✅ Langjährige Erfahrung & Spezialisierung auf Hausnotrufsysteme
Vitalknopf ist Ihr verlässlicher Partner, wenn es darum geht, das beste Hausnotrufsystem zu finden. Unser Team berät Sie mit Herz und Kompetenz und sorgt dafür, dass Sie die Unterstützung erhalten, die Sie wirklich brauchen. Zögern Sie nicht länger – kontaktieren Sie uns noch heute und starten Sie sicher in eine unabhängige Zukunft. Sie sind bei uns in den besten Händen!
Sie möchten mehr über Ihre Leistungen bei Pflegegrad 4 erfahren oder ein Hausnotrufsystem beantragen?
Kontaktieren Sie uns – wir sind für Sie da!
Hausnotruf beantragenGemeinsam sorgen wir dafür, dass Sie sicher und gut versorgt sind – zu Hause und im Alltag.
FAQ: Häufig gestellte Fragen zu Pflegegrad 4 ab 2025
1. Wie beantrage ich Pflegegrad 4?
Pflegegrad 4 wird auf Antrag bei der Pflegekasse eingestuft. Nach Antragstellung erfolgt eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (gesetzlich Versicherte) oder Medicproof (privat Versicherte).
2. Welche Leistungen stehen mir bei Pflegegrad 4 zu?
Zu den wichtigsten Leistungen zählen Pflegegeld (800 €/Monat), Pflegesachleistungen (bis zu 1.859 €/Monat), Entlastungsbetrag (131 €/Monat), Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (bis zu 3.539 €/Jahr ab Juli 2025), Pflegehilfsmittel (bis zu 42 €/Monat) und Zuschüsse zur Wohnraumanpassung (bis zu 4.000 €/Maßnahme).
3. Kann ich Pflegegeld und Pflegesachleistungen kombinieren?
Ja, beide Leistungen können anteilig kombiniert werden – abhängig davon, wie viel Pflege durch Angehörige und wie viel durch einen professionellen Pflegedienst erfolgt.
4. Was ist der Entlastungsbetrag?
Der Entlastungsbetrag beträgt monatlich 131 Euro und kann für Unterstützungsleistungen wie Haushaltshilfen, Einkaufsdienste oder Betreuung durch Alltagsbegleiter genutzt werden.
5. Was ändert sich 2025 bei der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege?
Ab dem 1. Juli 2025 werden die bisherigen Einzelleistungen in ein gemeinsames Jahresbudget von bis zu 3.539 Euro überführt. Damit können die Mittel flexibler eingesetzt werden.
6. Welche Unterstützung gibt es für die Wohnraumanpassung?
Für notwendige Anpassungen im Wohnumfeld (z.B. bodengleiche Dusche, Haltegriffe) stellt die Pflegekasse bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme bereit.
7. Wie funktioniert der Hausnotruf mit Vitalknopf?
Das Hausnotrufsystem von Vitalknopf bietet 24-Stunden-Verbindung zur Notrufzentrale, einfache Bedienung, persönliche Einweisung und Wartung. Die Pflegekasse unterstützt mit einem monatlichen Zuschuss von 25,50 Euro.
8. Wo erhalte ich weitere Beratung?
Für eine persönliche und kostenlose Beratung zu Pflegegrad 4 und Hausnotrufsystemen steht Ihnen Vitalknopf zur Verfügung:
- Telefon: 040 / 34 99 99 920
- E-Mail: info@vitalknopf.de
- Webseite: www.vitalknopf.de
Hinweis:
Die genannten Leistungen und Beträge basieren auf dem Stand 2025 und können sich ändern. Für aktuelle und individuelle Auskünfte empfehlen wir die Kontaktaufnahme mit Ihrer Pflegekasse oder einem Beratungsdienst.
Folgen uns auf Instagram oder Facebook
Vereinbaren Sie eine kostenlose Beratung
Beginnen Sie mit einer kostenlosen Erstberatung und lassen Sie uns gemeinsam über Ihre Pflegebedürfnisse sprechen.
Verwandter Artikel: