Pflegegrad 2 – Alle Leistungen & Möglichkeiten ab 2025

Mit Pflegegrad 2 erhalten Pflegebedürftige erstmals umfassende Leistungen der Pflegeversicherung. Ziel ist es, die Selbstständigkeit im Alltag zu fördern und ein sicheres Leben im eigenen Zuhause zu ermöglichen.

Die Pflegekasse unterstützt Sie dabei finanziell und organisatorisch.
Wir von Vitalknopf zeigen Ihnen, welche Leistungen bei Pflegegrad 2 ab 2025 möglich sind – und wie Sie besonders einfach ein Hausnotrufsystem beantragen und nutzen können.

Leistungen Pflegerad 2

Voraussetzungen für Pflegegrad 2

Um Pflegegrad 2 zu erhalten, muss eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit vorliegen.
Diese wird im Rahmen eines Gutachtens durch den Medizinischen Dienst oder Medicproof festgestellt.

Bewertet werden u. a. folgende Bereiche:

  • Mobilität
  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
  • Verhalten und psychische Problemlagen
  • Selbstversorgung
  • Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen
  • Gestaltung des Alltagslebens
  • Punkte-Bereich: 27 bis unter 47,5 Punkte im Begutachtungsverfahren.
    Zusätzlich: mind. 2 Jahre Beitragszahlung in die Pflegeversicherung.

    Leistungen bei häuslicher Pflege (Pflegegrad 2)

    Je nach Art der Pflege (Angehörige, Pflegedienst oder kombiniert) stehen folgende Leistungen zur Verfügung:

    Pflegegeld (häusliche Pflege durch Angehörige)

  • 347 € monatlich
  • Direkte Auszahlung an die pflegebedürftige Person
  • Pflegesachleistungen (Pflegedienst)

  • Bis zu 796 € monatlich
  • Abrechnung direkt zwischen Pflegedienst und Pflegekasse
  • Kombinationsleistung

  • Kombination aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen
  • Höhe der jeweiligen Anteile wird individuell berechnet
  • Zusätzliche finanzielle Leistungen (ab Pflegegrad 2)

    Entlastungsbetrag

  • 131 € monatlich
  • Für haushaltsnahe Dienstleistungen & Betreuungsangebote
  • Z. B. Unterstützung beim Einkaufen, Hauswirtschaft, Arztbegleitung
  • Verhinderungspflege

  • Bis zu 1.685 € jährlich
  • Für max. 6 Wochen pro Jahr, wenn reguläre Pflegeperson ausfällt
  • Kurzzeitpflege

  • Bis zu 1.854 € jährlich
  • Für stationäre Übergangspflege, z. B. nach Krankenhausaufenthalt (max. 8 Wochen)
  • Tages- und Nachtpflege

  • Bis zu 721 € monatlich
  • Für teilstationäre Pflege (Tages- oder Nachtzeiten)
  • Sachleistungen & Wohnraumanpassung

    Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

  • Bis zu 42 € monatlich
  • Für z. B. Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen, Mundschutz
  • Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen

  • Bis zu 4.180 € pro Maßnahme
  • Für barrierefreie Umbauten: Dusche, Haltegriffe, Treppenhilfen, Türverbreiterung
  • Hausnotrufsystem – Zuschuss & Vorteile

    Mit Pflegegrad 2 haben Sie Anspruch auf einen monatlichen Zuschuss von 25,50 € für ein Hausnotrufsystem.

    Das System stellt eine direkte Verbindung zur Notrufzentrale her und ermöglicht im Notfall schnelle Hilfe.

    Vitalknopf bietet Ihnen:

    ✅ Einfache, leicht bedienbare Geräte
    ✅ Freisprechfunktion & große Reichweite
    ✅ Mobilfunklösungen (ohne Festnetz)
    ✅ Fachgerechte Einrichtung & persönliche Einweisung
    ✅ Direkte Abrechnung mit der Pflegekasse

    Vorteile:
    Mehr Sicherheit im Alltag und Entlastung für Angehörige, da jederzeit professionelle Hilfe erreichbar ist.

    Fazit: Leistungen bei Pflegegrad 2 optimal nutzen

    Pflegegrad 2 eröffnet zahlreiche finanzielle und praktische Leistungen, die Ihnen mehr Sicherheit und Lebensqualität im eigenen Zuhause ermöglichen.

    Ein Hausnotrufsystem von Vitalknopf ist dabei eine einfache und besonders sinnvolle Ergänzung – komplett bezuschusst von der Pflegekasse.

    Warum Vitalknopf?

    Persönliche Beratung – individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt
    Komplette Antragsabwicklung bei der Pflegekasse
    Schnelle & unkomplizierte Einrichtung bei Ihnen zu Hause
    Langjährige Erfahrung & Spezialisierung auf Hausnotrufsysteme

    Vitalknopf ist Ihr verlässlicher Partner, wenn es darum geht, das beste Hausnotrufsystem zu finden. Unser Team berät Sie mit Herz und Kompetenz und sorgt dafür, dass Sie die Unterstützung erhalten, die Sie wirklich brauchen. Zögern Sie nicht länger – kontaktieren Sie uns noch heute und starten Sie sicher in eine unabhängige Zukunft. Sie sind bei uns in den besten Händen!

    Kontakt – Wir beraten Sie persönlich!

    Sie möchten mehr über Ihre Leistungen bei Pflegegrad 2 erfahren oder ein Hausnotrufsystem beantragen?

    Kontaktieren Sie uns – wir sind für Sie da!

    Hausnotruf beantragen

    Gemeinsam sorgen wir dafür, dass Sie sicher und gut versorgt sind – zu Hause und im Alltag.

    FAQ – Häufige Fragen zu Pflegegrad 2

    Was steht mir bei Pflegegrad 2 zu?
    → Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Entlastungsbetrag, Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, Pflegehilfsmittel, Hausnotrufsystem & mehr.

    Wie viel Pflegegeld bekomme ich bei Pflegegrad 2?
    347 € pro Monat bei häuslicher Pflege durch Angehörige.

    Wer übernimmt die Kosten für ein Hausnotrufsystem bei Pflegegrad 2?
    → Die Pflegekasse zahlt 25,50 € monatlich als Zuschuss – bei Vitalknopf übernehmen wir die komplette Abwicklung.

    Kann ich Pflegegeld und Pflegesachleistungen kombinieren?
    → Ja. Über eine Kombinationsleistung können Sie beide Leistungen anteilig nutzen.

    Gibt es Zuschüsse für den barrierefreien Umbau?
    → Ja. Bis zu 4.180 € pro Maßnahme sind möglich.

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