AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Vitalknopf GmbH & Co. KG
Der Geschäftsbeziehung zwischen der
Vitalknopf GmbH & Co. KG (nachfolgend: VITALKNOPF), mit Sitz in der Sorbenstraße 22, 20537 Hamburg, Telefonnummer: +49 (0) 40 34 99 99 900, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 131797, vertreten durch die Geschäftsführer Pawel Ginzburg, USt-ID: DE,
und dem Kunden (nachfolgend: Teilnehmer) liegen im Hinblick auf die vereinbarte Dienstleistung ergänzend zu dem mit dem Teilnehmer geschlossenen Vertrag diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: AGB) in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Fassung zu Grunde.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich – insbesondere gegenüber Teilnehmern, die Verbraucher i. S. d. Bürgerlichen Gesetzbuchs sind –; entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Teilnehmers/Verbrauchers werden nicht anerkannt, es sei denn, VITALKNOPF hat deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn VITALKNOPF in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Teilnehmers dessen Leistung vorbehaltlos annimmt.
VITALKNOPF behält sich das Recht vor, aufgrund von Gesetzesänderungen, Änderungen der Rechtsprechung oder Veränderungen der wirtschaftlichen Verhältnisse diese AGB zu ändern. Die insoweit geänderte Fassung dieser AGB wird vier Wochen nach ihrem Zugang – in der Regel erfolgt die Übersendung digital in Textform – beim Teilnehmer Vertragsbestandteil. Wenn der Teilnehmer mit diesen Änderun¬gen nicht einverstanden ist, erhält er das Recht, seinen Vertrag mit VITALKNOPF innerhalb einer Frist von 2 Wochen zu kündigen (Sonderkündigungsrecht). Die Frist für dieses Sonderkündigungs¬recht beginnt mit dem Tag, an welchem der Teilnehmer die geänderte Fassung dieser AGB erhält. Hierauf wird VITALKNOPF den Teilnehmer gesondert hinweisen. Sollte sich die Änderung lediglich auf die Erweiterung des unter 1. aufgeführten Leistungsspektrums oder auf andere marginale Änderungen, welche weder den Vertragsgegenstand noch die gegenseitigen Pflich¬ten der Vertragsparteien betreffen, beziehen, ist VITALKNOPF weder zu einer Übersendung der geänderten AGB verpflichtet noch besteht ein Sonderkündigungsrecht.
1 Leistungsspektrum
VITALKNOPF bietet derzeit folgende Leistungen an, die unabhängig voneinander gebucht werden können:
1.1. Erbringung eines Notruf-Services mit durch VITALKNOPF bereitgestellter Hardware (Geräte).
1.2. Erbringung eines Notruf-Services mit sonstiger durch den Teilnehmer eigengenutzter Hardware (Geräte).
1.3. Vermittlung/Bereitstellung von Leistungen Dritter.
1.4. Bereitstellung eines Portals zur Verwaltung von Kundendaten.
2 Vertragsgegenstand
Die nachfolgenden Regelungen betreffen den Kunden von VITALKNOPF (nachfolgend: Teilnehmer) nur dann, wenn die entsprechenden Leistungen vom Teilnehmer bei VITALKNOPF gebucht wurden. Für den Teilnehmer an diesen Diensten erbringt VITALKNOPF die folgenden individuell vertraglich vereinbarten Service-Leistungen:
2.1 Notruf-Service mit durch VITALKNOPF bereitgestellte Hardware (Geräte)
2.1.1 Erstellung eines persönlichen Notfallplans zur Information der Rettungskräfte im Ernstfall über Vorerkrankungen und Medikation zur Ermöglichung einer schnellen und individuellen Erstversorgung.
2.1.2 Bereitstellung einer 24-Stunden-Notrufzentrale, die über die zur Verfügung gestellte Hardware erreicht werden kann.
2.1.3 Satellitenortung der von VITALKNOPF zur Verfügung gestellten Hardware für Sicherheit unterwegs, z. B. beim Spazierengehen oder Einkaufen.
2.1.4 Bereitstellung eines Hintergrunddienstes mit Schlüsselhinterlegung. Der Hintergrunddienst beinhaltet insbesondere die Durchführung und Abwicklung von Hilfsleistungen für den Teilnehmer von VITALKNOPF im nicht-medizinischen Notfall sowie die damit verbundene Schlüsselhinterlegung. Die speziellen Hilfsleistungen bei nicht-medizinischen Notfällen werden dem Teilnehmer zum Zeitpunkt der Buchung gesondert durch eine Produktbeschreibung zur Verfügung gestellt.
2.1.5 Zurverfügungstellung einer passenden Hardware (sämtliche von VITALKNOPF zur Verfügung gestellten Geräte und Materialien) zur Erbringung der entsprechenden Dienstleistung, um jederzeit einen Notruf absetzen zu können. Die durch VITALKNOPF bereitgestellte Hardware ist mit einer Euro-SIM-Karte ausgestattet, so dass für den Notruf weder ein Festnetzanschluss noch ein zusätz¬licher Mobilfunkvertrag erforderlich ist.
2.1.6 Setzt der Teilnehmer einen Notruf über das VITALKNOPF-Notrufsystem ab, wählt das Notrufsystem die in der Hardware gespeicherten Telefonnummern in der vorgegebenen Reihenfolge an. Die 24-Stunden-Notrufzentrale wird, soweit sie vom Teilnehmer gebucht ist, als erste anzuwählende Nummer im Notrufsystem programmiert.
2.1.7 Der Notruf-Service funktioniert nur dann, wenn eine für die Hardware erforderliche Kommunikationsverbindung (z. B. Mobilfunk, WLAN, LAN, etc.) durch den Teilnehmer vorliegt.
2.1.8 VITALKNOPF übersendet dem Teilnehmer eine Kurzanleitung für die Bedienung der zur Verfügung gestellten Hardware, ferner steht eine aus dem Internet herunterladbare Bedienungsanleitung zur Verfügung; im Bedarfsfalle wird der Teilnehmer durch ein telefonisches Einrichtungsgespräch in die Bedienung der Hardware eingewiesen. Die zur Verfügung gestellte Hardware kann entweder vom Teilnehmer selbst über die durch VITALKNOPF bereitgestellte Software personalisiert werden oder über den VITALKNOPF-Support nach entsprechender Beauftragung durch den Teilnehmer eingerichtet werden. VITALKNOPF hat mit der ersten je nach gewählter Konfiguration erfolgreichen Benachrichtigung des Teilnehmers seine diesbezüglichen vertraglichen Pflichten erfüllt.
2.1.9 Die Durchführung von Notfallmaßnahmen ist nicht Vertragsgegenstand. Der Leistungsumfang beschränkt sich auf die Übermittlung des Notrufs und, wenn eine 24-h-Notrufzentrale Vertragsgegenstand ist, die Veranlassung geeigneter Notfallmaßnahmen durch die Notrufzentrale.
2.1.10 VITALKNOPF ist berechtigt, Dritte mit der Erbringung von Teilen oder des ganzen Leistungsspektrums zu beauftragen.
2.1.11 Die Kommunikationsgebühren von sämtlichen Notrufsystemen (z. B. durch ausgehende Telefonate) sind in der monatlichen Gebühr des Teilnehmers enthalten, sofern diese innerhalb der EU stattfinden. Kommunikationsgebühren, die über diesen Umfang hinausgehen, sowie über dem üblichen/standardmäßigen Verbrauch liegen, sind vom Teilnehmer zu tragen.
2.1.12 Mitwirkungspflicht des Teilnehmers
2.1.12.1 Für die Installation und den Betrieb der Hardware ist durch den Teilnehmer ein Stromanschluss mit 230 V betriebsfertig bereitzustellen.
2.1.12.2 Das Notrufsystem ist an möglichst zentraler Stelle im Wohnbereich des Teilnehmers an die Stromversorgung anzuschließen, an welcher ein siche¬rer Empfang der für die Hardware erforderliche Kommunikationsverbin¬dung (z. B. Mobilfunk, WLAN, LAN, etc.) besteht.
2.1.12.3 Der Teilnehmer darf keinesfalls die von VITALKNOPF in die Hardware eingelegte SIM-Karte entfernen, da in diesem Falle ein einwandfreies Funktionieren des Notrufsystems nicht gewährleistet ist.
2.1.12.4 Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei der Inbetriebnahme des Notrufsystems sowie anschließend einmal pro Kalendermonat einen Testnotruf abzu¬setzen, um sich von der Funktionstüchtigkeit des Notrufsystems zu über¬zeugen. Störungen muss der Teilnehmer unverzüglich VITALKNOPF mitteilen.
2.1.12.5 Der Teilnehmer ist verpflichtet, den Hintergrunddienst ausschließlich zur Hilfeleistung in nicht-medizinischen Notfällen gemäß Ziffer 2.1.4 zu nutzen. Fordert der Teilnehmer Hilfsleistungen an, obwohl es objektiv keinen Grund gibt, den Hintergrunddienst in Anspruch zu nehmen, so stellt dies eine nicht bestimmungsgemäße Nutzung dar.
2.1.12.6 Der Teilnehmer ist verpflichtet, gemäß Ziffer 2.1.8 für eine Konfiguration des Notrufsystems zu sorgen, sofern er nicht die Aufschaltung auf eine Notrufzentrale wählt und/oder die Hardware nicht durch VITALKNOPF bereits vorkonfiguriert ist.
2.1.12.7 Der Teilnehmer muss VITALKNOPF jede Änderung von Kontakt- oder Adressdaten oder inhaltliche Änderungen im Notfallplan unverzüglich mitteilen. Die Textform (z. B. E-Mail) ist ausreichend.
2.1.13 Behandlung der zur Verfügung gestellten Hardware
2.1.13.1 Die zur Verfügung gestellte Hardware geht nicht in das Eigentum des Teilnehmers über. Der Teilnehmer darf Dritten weder Besitz noch sonstige Rechte an der Hardware übertragen. Untervermietung oder gewerbliche Nutzung sind nicht zulässig…
[Der Text wird entsprechend weiter ersetzt…]