Hausnotruf und Pflegekasse: Wer zahlt, was übernommen wird und wie man den Antrag stellt

Hausnotruf Pflegekasse: Ab Pflegegrad 1 beteiligt sich die gesetzliche Pflegekasse an den laufenden Kosten. Wie viel genau, hängt von wenigen Voraussetzungen ab.
Ein Hausnotrufsystem ist eine der wirksamsten und gleichzeitig einfachsten Maßnahmen, um im Alter sicher zu Hause zu leben. Was viele nicht wissen: Die Kosten dafür müssen in vielen Fällen nicht vollständig selbst getragen werden. Die gesetzliche Pflegekasse übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen einen erheblichen Teil – und das bereits ab Pflegegrad 1.
Hausnotruf Pflegekasse – Vitalknopf Hausnotruf für Senioren
Dieser Ratgeber erklärt Ihnen alles, was Sie wissen müssen: Was wird übernommen? Wie stellen Sie den Antrag? Und was können Sie tun, wenn die Kasse ablehnt?

Was ist ein Hausnotrufsystem im Sinne der Pflegeversicherung?

Im Kontext der Pflegeversicherung zählt ein Hausnotrufsystem zu den sogenannten wohnumfeldverbessernden Maßnahmen – genauer gesagt: zu den technischen Hilfsmitteln, die dazu beitragen, dass eine pflegebedürftige Person möglichst lange selbstständig zu Hause leben kann.
Die Pflegekasse stuft solche Systeme als anerkannte Hilfsmittel zur Pflege ein – unter der Hilfsmittelnummer 16.09.01.0001 (Hausnotruf) – und bezuschusst die laufenden Kosten unter bestimmten Bedingungen.

Wer hat Anspruch auf Kostenübernahme?

1. Pflegegrad 1 oder höher

Ein anerkannter Pflegegrad ist Voraussetzung. Das gilt für alle Pflegegrade von 1 bis 5. Ohne Pflegegrad gibt es keinen Anspruch auf Kostenübernahme durch die gesetzliche Pflegekasse.

2. Alleinleben oder relevante Alleinzeiten

Die Pflegekasse bewertet einen Hausnotruf als notwendig, wenn die Person zeitweise oder dauerhaft allein ist und im Notfall nicht auf sofortige Hilfe aus dem Haushalt zählen kann. Wer im Pflegeheim lebt, hat keinen Anspruch.

3. Zugelassener Anbieter

Nicht jeder Anbieter ist automatisch von den Pflegekassen anerkannt. Achten Sie darauf, dass der Anbieter einen Versorgungsvertrag mit den gesetzlichen Pflegekassen hat. Vitalknopf erfüllt diese Voraussetzung.

Wie viel zahlt die Pflegekasse?

Die gesetzliche Pflegekasse übernimmt die laufenden monatlichen Kosten für ein Hausnotrufsystem bis zu einem Betrag von 27,00 Euro pro Monat (Stand: aktuelle Gesetzgebung nach § 40 SGB XI). Bei Vitalknopf deckt das einen erheblichen Teil der monatlichen Grundgebühr ab – der Eigenanteil ist überschaubar.
Wichtig: Die Pflegekasse übernimmt die laufenden Nutzungskosten, nicht zwingend eine einmalige Anschaffungs- oder Aktivierungsgebühr. Prüfen Sie vor dem Abschluss, welche Kosten Ihr Anbieter berechnet und was davon zuschussfähig ist.
Infografik: Bis zu 27,00 € Zuschuss pro Monat für den Hausnotruf. Voraussetzung ist ein Pflegegrad 1 bis 5, der Antrag geht an die Pflegekasse, eingerichtet wird nach der Genehmigung

Schritt-für-Schritt: So stellen Sie den Antrag

Schritt 1: Pflegegrad prüfen oder beantragen

Falls noch kein Pflegegrad vorhanden ist, muss dieser zunächst beantragt werden – bei der zuständigen Pflegekasse (in der Regel identisch mit der Krankenkasse). Der Medizinische Dienst (MD) führt dann einen Begutachtungstermin durch. Falls bereits ein Pflegegrad vorliegt, beginnen Sie direkt mit Schritt 2.

Schritt 2: Anbieter mit Pflegekassen-Zulassung wählen

Informieren Sie sich beim gewünschten Anbieter, ob dieser einen Versorgungsvertrag mit den gesetzlichen Pflegekassen hat. Bei Vitalknopf ist das der Fall – und wir helfen Ihnen bei allen weiteren Schritten.

Schritt 3: Antrag bei der Pflegekasse stellen

Der Antrag wird schriftlich bei der Pflegekasse eingereicht. Benötigt werden in der Regel:

  • Formloser Antrag auf Kostenübernahme für ein Hausnotrufsystem (Hilfsmittelnummer 16.09.01.0001)
  • Nachweis des Pflegegrads
  • Ggf. ärztliches Attest oder Begründung der Notwendigkeit
  • Angebot oder Kostenaufstellung des Anbieters

Vitalknopf unterstützt Sie bei der Zusammenstellung der Unterlagen und stellt auf Wunsch alle notwendigen Dokumente bereit.

Schritt 4: Genehmigung abwarten

Die Pflegekasse hat nach Eingang des vollständigen Antrags drei Wochen Zeit für eine Entscheidung. In dringenden Fällen (z. B. nach einem Krankenhausaufenthalt) kann eine schnellere Bearbeitung beantragt werden.

Schritt 5: System einrichten und Abrechnung klären

Nach der Genehmigung wird das System eingerichtet. Die Abrechnung erfolgt in der Regel direkt zwischen Anbieter und Pflegekasse – Sie zahlen ggf. nur den verbleibenden Eigenanteil.

Was tun bei Ablehnung?

Widerspruch einlegen

Gegen jeden Ablehnungsbescheid kann innerhalb von einem Monat Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch sollte schriftlich erfolgen und – wenn möglich – mit einem ärztlichen Attest oder einer detaillierten Begründung untermauert werden.

Pflegekassen-Beratung nutzen

Jede gesetzliche Pflegekasse ist verpflichtet, kostenlose Pflegeberatung anzubieten (§ 7a SGB XI). Ein Beratungsgespräch kann helfen, den Antrag beim zweiten Versuch erfolgreich zu stellen.

Sozialhilfe oder Grundsicherung prüfen

Wenn weder Pflegegrad noch ausreichendes Einkommen vorhanden ist, kann unter Umständen das Sozialamt einspringen. Im Rahmen der Grundsicherung im Alter (§ 41 ff. SGB XII) können Kosten für notwendige Hilfsmittel übernommen werden.

Hausnotruf ohne Pflegegrad: Gibt es trotzdem Möglichkeiten?

Ja. Auch ohne anerkannten Pflegegrad kann ein Hausnotrufsystem genutzt werden – dann als Selbstzahler. Die monatlichen Kosten sind überschaubar, und viele Menschen entscheiden sich bewusst für diese Option, weil sie nicht auf den langwierigen Pflegegrad-Prozess warten möchten. In manchen Bundesländern und Kommunen gibt es zusätzliche Förderprogramme unabhängig vom Pflegegrad – es lohnt sich, beim lokalen Seniorenbüro nachzufragen.

Häufige Fragen zur Pflegekassen-Kostenübernahme

Muss ich das Gerät kaufen oder mieten?

Bei den meisten Anbietern – darunter Vitalknopf – wird das System gemietet. Das bedeutet: keine hohe Anfangsinvestition, keine Wartungskosten, und bei Defekt wird das Gerät unkompliziert ausgetauscht.

Gilt die Kostenübernahme auch für mobile Notrufgeräte?

Das kommt auf die Pflegekasse an. Stationäre Hausnotrufsysteme werden in der Regel problemlos bezuschusst. Bei mobilen Geräten mit GPS-Funktion ist die Praxis unterschiedlich – manche Kassen übernehmen den Zuschuss, andere nicht. Fragen Sie vor dem Abschluss direkt bei Ihrer Kasse nach.

Kann der Zuschuss rückwirkend beantragt werden?

In der Regel nicht. Die Kostenübernahme gilt ab dem Datum der Genehmigung. Deshalb empfiehlt es sich, den Antrag vor der Inbetriebnahme zu stellen.

Der Zuschuss lohnt sich – und der Aufwand ist überschaubar

Die gesetzliche Pflegekasse übernimmt bei Pflegegrad 1 und höher einen erheblichen Teil der monatlichen Kosten für ein Hausnotrufsystem. Der Antragsprozess ist mit etwas Vorbereitung gut zu bewältigen – und Vitalknopf unterstützt Sie dabei aktiv. Wer bisher gezögert hat, sollte den ersten Schritt wagen: Ein kurzes Beratungsgespräch klärt in wenigen Minuten, ob und in welchem Umfang Ihre Pflegekasse die Kosten übernimmt.

VitalKnopf steht für Sicherheit – direkt auf Knopfdruck.

Kontakt:
📞 Telefon: 040 / 34 99 99 900
📧 E-Mail: info@vitalknopf.de
🌐 Webseite: www.vitalknopf.de

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Siehe auch: Pflegegrad beantragen 2026: So läuft der Antrag

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