Pflegegrad 3 ab 2025: Was Sie wissen müssen
Personen mit Pflegegrad 3 erhalten eine umfassende Unterstützung durch die Pflegeversicherung. Die Einstufung wird vergeben, wenn eine schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit vorliegt. Viele Betroffene und Angehörige wissen jedoch nicht, welche Leistungen ihnen ab 2025 zustehen und wie sie diese effektiv nutzen können.
Voraussetzungen für Pflegegrad 3
Pflegegrad 3 wird nach einer persönlichen Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MDK) oder bei privat Versicherten durch Medicproof vergeben. Entscheidend ist eine schwere Einschränkung der Selbstständigkeit, die einem Punktwert von 47,5 bis unter 70 im Begutachtungsverfahren entspricht. Bewertet werden unter anderem Mobilität, Selbstversorgung und Alltagskompetenz. Zusätzlich muss die pflegebedürftige Person mindestens zwei Jahre pflegeversichert sein.
Leistungen der Pflegeversicherung bei Pflegegrad 3
Pflegegeld bei häuslicher Pflege
- Monatlich 599 Euro für die Unterstützung durch Angehörige oder andere nicht professionelle Pflegepersonen.
- Direkte Auszahlung an die pflegebedürftige Person.
Pflegesachleistungen durch ambulante Pflegedienste
- Bis zu 1.497 Euro monatlich für körperbezogene Pflege, Haushaltshilfe oder medizinische Betreuung.
- Abrechnung erfolgt direkt zwischen Pflegedienst und Pflegekasse.
Kombinationsleistung
- Flexible Nutzung: Pflegegeld und Sachleistungen können anteilig kombiniert werden, wenn die Pflege teils durch Angehörige, teils durch einen Pflegedienst erfolgt.
Zusätzliche finanzielle Unterstützung
- Entlastungsbetrag: 131 Euro monatlich für Haushaltshilfen, Betreuungsdienste oder Fahrdienste.
- Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: Ab Juli 2025 stehen jährlich 3.539 Euro zur Verfügung, die flexibel für Ersatzpflege oder Kurzzeitpflege eingesetzt werden können.
Pflegehilfsmittel und Wohnraumanpassung
- Pflegehilfsmittel: Bis zu 42 Euro monatlich für zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel wie Einmalhandschuhe oder Desinfektionsmittel.
- Wohnraumanpassung: Einmalig bis zu 4.180 Euro für pflegegerechte Umbauten wie Haltegriffe, barrierefreie Zugänge oder Treppenlifte.
Hausnotrufsystem: Mehr Sicherheit im Alltag
Ein Hausnotrufsystem wie Vitalknopf ist besonders für Menschen mit Pflegegrad 3 eine sinnvolle Ergänzung. Die Pflegekasse bezuschusst monatlich 25,50 Euro für ein solches System.
Vorteile von Vitalknopf:
- Einfache Notruftaste für schnelle Hilfe
- Modelle für Wohnungen mit und ohne Festnetz
- Persönliche Einweisung und technischer Support
- Direkte Abwicklung mit der Pflegekasse
- Rund-um-die-Uhr-Notrufzentrale
- Automatische Benachrichtigung der Angehörigen im Notfall
Pflegegrad 3: Leistungen optimal nutzen
Mit Pflegegrad 3 stehen Ihnen zahlreiche finanzielle und praktische Hilfen zur Verfügung, die die Versorgung und Sicherheit im häuslichen Umfeld erheblich verbessern. Viele dieser Leistungen werden jedoch nicht ausgeschöpft.
Ein Hausnotrufsystem wie Vitalknopf sorgt für mehr Sicherheit, Unabhängigkeit und Lebensqualität im Alltag.
Fazit
Pflegegrad 3 steht ab 2025 für eine erhebliche Verbesserung der Versorgung und Unterstützung pflegebedürftiger Menschen. Durch die deutlichen Erhöhungen der Geldleistungen – wie Pflegegeld, Pflegesachleistungen und Zuschüsse für teilstationäre und vollstationäre Pflege – sowie die Flexibilisierung bei Verhinderungs- und Kurzzeitpflege profitieren Betroffene und ihre Angehörigen spürbar.
Die Zusammenlegung der Budgets für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zu einem gemeinsamen Jahresbudget ermöglicht eine noch individuellere und bedarfsgerechte Nutzung der Leistungen. Zusätzlich sorgen Zuschüsse für Pflegehilfsmittel, Wohnraumanpassungen und digitale Pflegeanwendungen dafür, dass Menschen mit Pflegegrad 3 ihren Alltag sicherer und selbstständiger gestalten können.
Das breite Leistungsspektrum bietet viele Möglichkeiten, die Pflege und Betreuung im eigenen Zuhause oder in einer Einrichtung optimal zu organisieren. Ein Hausnotrufsystem wie Vitalknopf ergänzt die Versorgung sinnvoll und sorgt für zusätzliche Sicherheit im Alltag.
Mit Pflegegrad 3 stehen Ihnen ab 2025 somit umfangreiche und flexibel einsetzbare Unterstützungsangebote zur Verfügung, die helfen, Lebensqualität und Sicherheit zu erhalten.
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FAQ – Pflegegrad 3 – Leistungen ab 2025
1. Was ändert sich für Pflegegrad 3 ab 2025?
Ab 2025 werden die meisten Leistungen für Pflegegrad 3 erhöht. Besonders wichtig: Die Budgets für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege werden zusammengelegt und können flexibler eingesetzt werden. Außerdem gibt es höhere Zuschüsse für Pflegegeld, Pflegesachleistungen und Pflegehilfsmittel.
2. Wie hoch ist das Pflegegeld bei Pflegegrad 3 ab 2025?
Das monatliche Pflegegeld bei häuslicher Pflege durch Angehörige steigt auf 599 Euro.
3. Wie viel Geld steht für Pflegesachleistungen zur Verfügung?
Für die Inanspruchnahme eines ambulanten Pflegedienstes übernimmt die Pflegekasse bis zu 1.497 Euro monatlich.
4. Kann ich Pflegegeld und Pflegesachleistungen kombinieren?
Ja, die sogenannte Kombinationsleistung erlaubt es, Pflegegeld und Pflegesachleistungen anteilig zu nutzen, wenn die Pflege teils durch Angehörige, teils durch einen Pflegedienst erfolgt.
5. Was ist der Entlastungsbetrag und wie hoch ist er?
Der Entlastungsbetrag beträgt 131 Euro monatlich und kann für Haushaltshilfen, Betreuungsdienste oder Fahrdienste eingesetzt werden.
6. Wie werden Verhinderungs- und Kurzzeitpflege ab 2025 geregelt?
Ab Juli 2025 werden beide Leistungen zu einem gemeinsamen Jahresbudget von 3.539 Euro zusammengefasst, das flexibel für Ersatzpflege oder Kurzzeitpflege verwendet werden kann.
7. Wie hoch ist der Zuschuss für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch?
Für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (z.B. Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel) stehen monatlich bis zu 42 Euro zur Verfügung.
8. Kann ich meine Wohnung pflegegerecht umbauen lassen?
Ja, für pflegegerechte Umbauten wie Haltegriffe oder Treppenlifte kann einmalig bis zu 4.180 Euro beantragt werden.
9. Gibt es neue Leistungen speziell für Pflegegrad 3?
Es gibt keine komplett neuen Leistungen ausschließlich für Pflegegrad 3. Die bestehenden Leistungen wurden jedoch aufgestockt und teilweise zusammengefasst, um mehr Flexibilität zu bieten.
10. Was ist die Übergangspflege im Krankenhaus?
Die Übergangspflege im Krankenhaus ist eine neue Leistung für alle Pflegegrade. Sie ermöglicht eine bis zu zehntägige Pflege im Krankenhaus, wenn nach einer Behandlung die sofortige häusliche Versorgung nicht sichergestellt werden kann.
11. Wird ein Hausnotrufsystem weiterhin bezuschusst?
Ja, die Pflegekasse bezuschusst ein Hausnotrufsystem mit 25,50 Euro monatlich.
12. Wie kann ich meine Leistungen beantragen?
Leistungen müssen bei der Pflegekasse beantragt werden. Hierfür ist in der Regel ein Antrag auf Pflegeleistungen sowie eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MDK) oder bei Privatversicherten durch Medicproof notwendig.
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