7 wichtige Leistungen bei Pflegegrad 1: Das steht Ihnen zu (2025)

Leistungen bei Pflegegrad 1: Viele Menschen mit Pflegegrad 1 wissen nicht, welche finanziellen Hilfen und Unterstützungsangebote ihnen tatsächlich zustehen. Obwohl der Unterstützungsbedarf noch gering ist, können verschiedene Leistungen den Alltag deutlich erleichtern und Angehörige entlasten.

Wir von Vitalknopf zeigen Ihnen, welche Ansprüche Sie mit Pflegegrad 1 haben – inklusive Infos zur vollständigen Kostenübernahme für ein Hausnotrufsystem durch die Pflegekasse.

Leistungen bei Pflegegrad 1, Hausnotruf

1. Entlastungsbetrag – 131 € pro Monat

Menschen mit Pflegegrad 1 erhalten monatlich 131 Euro Entlastungsbetrag. Damit können Sie anerkannte Alltags- und Unterstützungsleistungen finanzieren, zum Beispiel:

  • Haushaltshilfe (z. B. Reinigung, Wäsche)
  • Einkaufsbegleitung
  • Besuchs- und Betreuungsdienste (z. B. bei Demenz)
  • Begleitung zu Arztterminen

Wichtig:
Der Betrag ist zweckgebunden und muss über von der Pflegekasse anerkannte Anbieter genutzt werden. Nicht genutzte Beträge können bis zum 30. Juni des Folgejahres rückwirkend geltend gemacht werden.

2. Hausnotrufsystem – 100 % Kostenübernahme durch die Pflegekasse

Ein Hausnotrufsystem gibt Betroffenen und Angehörigen Sicherheit – besonders bei Sturzgefahr oder wenn jemand alleine lebt.

Mit Pflegegrad 1 übernimmt die Pflegekasse:

Gerätekosten
Monatliche Grundgebühren (aktuell 25,50 €)
Rund-um-die-Uhr-Sicherheit

Bei Vitalknopf kümmern wir uns um die komplette Abwicklung mit Ihrer Pflegekasse – ohne Bürokratie für Sie!

3. Pflegeberatung (freiwillig)

Personen mit Pflegegrad 1 können freiwillige Pflegeberatungsbesuche in Anspruch nehmen. Diese Beratungen helfen, passende Leistungen zu finden und den Alltag optimal zu gestalten.

Die Kosten übernimmt vollständig die Pflegekasse.

4. Wohnraumanpassung – Zuschuss bis zu 4.000 €

Zur Verbesserung der Selbstständigkeit können bei Bedarf bis zu 4.000 € Zuschuss für Wohnraumanpassungen beantragt werden:

  • Treppenlift
  • Barrierefreies Bad
  • Haltegriffe, rutschfeste Böden
  • Türverbreiterungen

Auch bei Pflegegrad 1 ist dieser Zuschuss möglich, wenn er die Selbstständigkeit fördert.

5. Pflegehilfsmittel zum Verbrauch – 42 € pro Monat

Mit Pflegegrad 1 haben Sie Anspruch auf bis zu 42 € monatlich für Pflegehilfsmittel wie:

  • Einmalhandschuhe
  • Desinfektionsmittel
  • Schutzschürzen
  • Bettschutzeinlagen

Vitalknopf bietet individuelle Pflegehilfsmittel-Pakete, die wir monatlich kostenfrei zu Ihnen nach Hause liefern.

6. Pflegekurse für Angehörige – kostenfrei

Angehörige von Menschen mit Pflegegrad 1 können kostenlose Pflegekurse besuchen (online oder vor Ort).
Diese Kurse vermitteln wichtiges Wissen für einen sicheren und kompetenten Pflegealltag.

7. Regionale Zusatzangebote und Betreuungsdienste

Je nach Bundesland oder Kommune gibt es weitere regionale Unterstützungsangebote, z. B.:

  • Nachbarschaftshilfen
  • Mobilitätsdienste
  • Ehrenamtliche Betreuung
  • Angebote von Wohlfahrtsverbänden

Ein Gespräch mit der Pflegekasse oder einer Pflegeberatungsstelle lohnt sich.
Vitalknopf unterstützt Sie gerne dabei, passende Angebote zu finden.

Fazit: Ihre Ansprüche bei Pflegegrad 1 optimal nutzen

Auch mit Pflegegrad 1 haben Sie zahlreiche Ansprüche und Möglichkeiten, um Ihren Alltag zu erleichtern und Ihre Sicherheit zu erhöhen.

Besonders ein Hausnotrufsystem ist eine einfache, aber wirkungsvolle Maßnahme – und wird vollständig von der Pflegekasse übernommen.

Sie haben Fragen? Wir beraten Sie gerne persönlich!

Möchten Sie mehr erfahren, ein Hausnotrufsystem beantragen oder Ihre Leistungen optimal ausschöpfen?

Kontaktieren Sie uns – wir von Vitalknopf sind für Sie da! 

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Gemeinsam sorgen wir dafür, dass Sie sicher und gut versorgt sind – zu Hause und im Alltag.

✅ 1. FAQ-Sektion

Häufige Fragen zu Leistungen bei Pflegegrad 1:

Was bekommt man alles bei Pflegegrad 1?
→ Pflegegrad 1 berechtigt u. a. zu 131 € Entlastungsbetrag pro Monat, vollständiger Kostenübernahme für ein Hausnotrufsystem, Pflegehilfsmitteln (40 €/Monat), Wohnraumanpassung (bis zu 4.000 € Zuschuss), freiwilliger Pflegeberatung und kostenfreien Pflegekursen.

Wer übernimmt die Kosten für den Hausnotruf bei Pflegegrad 1?
→ Die Pflegekasse übernimmt 100 % der Grundkosten für ein Hausnotrufsystem bei Pflegegrad 1. Bei Vitalknopf kümmern wir uns um die komplette Abwicklung.

Kann man mit Pflegegrad 1 einen Zuschuss für Wohnraumanpassung beantragen?
→ Ja. Auch mit Pflegegrad 1 ist ein Zuschuss von bis zu 4.000 € für Maßnahmen wie barrierefreie Umbauten möglich.

Wie beantrage ich den Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1?
→ Sie müssen keinen separaten Antrag stellen, sondern können bei anerkannten Anbietern Leistungen buchen und diese über die Pflegekasse abrechnen.

Gibt es regionale Zusatzleistungen bei Pflegegrad 1?
→ Ja. Viele Bundesländer und Kommunen bieten zusätzliche Hilfen wie Nachbarschaftsdienste oder Mobilitätsangebote an.

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